nPA / ePA – neuer (elektronischer) Personalausweis
Die Abkürzung nPA steht für “neuer Personalausweis”. Damit ist der ab 1.11.2010 offiziell in der Bundesrepublik Deutschland eingeführte, neue elektronische Personalausweis gemeint. Dieser Personalausweis im Scheckkartenformat besitzt einen integrierten elektronischen RFID-Chip mit PIN und kann optional die Fingerabdrücke des linken und rechten Zeigefingers speichern. Damit dient er als elektronisches Personaldokument. Falls man sich dafür entscheidet, seine Fingerabdrücke freiwillig auf dem Ausweis zu speichern, so kann man diesen effektiv vor Missbrauch bei Verlust und Diebstahl schützen.
Der ePA kann mit Hilfe eines Kartenlesers einen elektronischen Identitätsnachweis (eID) über das Internet ermöglichen. Dazu wird die Software „AusweisApp“ benötigt, welche zusammen mit dem neuen Ausweis ausgegeben wird. Auf der Karte kann zusätzlich gegen eine extra-Gebühr eine elektronische Signatur (QES) gespeichert werden.
Der neue Ausweis soll in Zukunft Behördengänge sparen, das Abschließen von Verträgen im Internet vereinfachen und die Inanspruchnahme von online-Dienstleistungen radikal vereinfachen.
Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises beträgt 10 Jahre (6 Jahre bei Personen unter 24 ). Die Kosten für den neuen elektronischen Ausweis betragen 28,80 Euro (22,80 Euro für Personen unter 24). Das nachträgliche Aktivieren der online-Ausweisfunktion oder der Pin im Bürgeramt kostet 6 Euro.
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